Spenden oder Stiften?

Bei einer Zustiftung handelt es sich um eine finanzielle Zuwendung, die in das Stiftungsvermögen einfließt und langfristig die Handlungsfähigkeit der Stiftung absichert. Die Förderung erfolgt lediglich aus den Zinserträgen, so dass die finanzielle Zuwendung bzw. das Geld dauerhaft erhalten bleibt. Im Gegensatz dazu, müssen Spenden an die Stiftung zeitnah (i.d.R. innerhalb von drei Jahren) ausgegeben werden.
Mit der Änderung der Stiftungssatzung sind seit 2017 auch Zustiftungen in das Verbrauchsvermögen möglich. Dies erhöht die Flexibilität der Stiftung, da bei nicht vorhersehbaren Ereignissen, die Stiftung auch aus den Zustiftungen in das Verbrauchsvermögen handeln kann. Weitere Informationen
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass Sie bei einer Zustiftung oder auch bei einer Spende den Verwendungszweck dahingehend eingrenzen, dass Sie die finanzielle Zuwendung für eine der Einrichtungen (Zoo oder Tierpark) verwendet wissen wollen. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich für Zoo und Tierpark, oder ausschließlich für den Zoo oder ausschließlich für den Tierpark eine Zustiftung leisten können.
Sie wollen die Arbeit von Tierpark und Zoo unterstützen:
Stiftung Haupstadtzoos
Deutsche Bank AG
IBAN: DE58 1007 0000 0055 4410 00; BIC: DEUTDEBBXXX
Betreff: Spende oder Zustiftung
Sie möchten mit einer Zuwendung eine der bestimmte Einrichtung unterstützen:
Zustiftung oder Spende für den Tierpark Berlin:
Stiftung Haupstadtzoos
Deutsche Bank AG
IBAN: DE31 1007 0000 0055 4410 01; BIC: DEUTDEBBXXX
Betreff: Spende oder Zustiftung
Zustiftung oder Spende für den Zoo Berlin inkl. Zoo-Aquarium:
Stiftung Haupstadtzoos
Deutsche Bank AG
IBAN: DE04 1007 0000 0055 4410 02; DEUTDEBBXXX
Betreff: Spende oder Zustiftung
Zustiftung oder Spende für das Schloss Friedrichsfelde
Stiftung Hauptstadtzoos
Deutsche Bank
IBAN:DE74 1007 0000 0055 4410 03; BIC:DEUTDEBBXXX
Betreff: Zustiftung oder Spende