Zustiftungen in das Verbrauchsvermögen

Das Verbrauchsvermögen der Stiftung muss im Gegensatz zum Ewigkeitsvermögen in seinem Bestand nicht langfristig erhalten bleiben, sondern kann sukzessive für die satzungsgemäßen Zwecke der Stiftung der Freunde der Hauptstadtzoos eingesetzt werden.

Unverzichtbar ist aus stiftungs- und steuerrechtlichen Gründen die klare Trennung von zu erhaltendem Grundstockvermögen und Verbrauchsvermögen.

Durch die Schaffung von Zustiftungen in das Verbrauchsvermögen hat die Stiftung der Freunde der Hauptstadtzoos drei und nicht nur zwei Wahlmöglichkeiten (Zustiftungen Ewigkeitsvermögen, zeitnahe Verwendung von Spenden, Zustiftungen Verbrauchsvermögen).

Anders als die Spende ist die Zustiftung in den verbrauchbaren Vermögensteil der zeitnahen Mittelverwendung entzogen. Die Stiftung profitiert daher länger von der verzinslichen Anlage und zusätzlich von dem unmittelbaren Vermögenseinsatz.

Gerade in speziellen Notsituationen, die wir uns alle nicht wünschen, wäre durch eine Zustiftung in das Verbrauchsvermögen eine schnelle Handlungsfähigkeit der Stiftung gegeben. Sollte zum Beispiel der Neubau eines Tierhauses dringend notwendig sein, könnte die Stiftung in diesem Fall aus dem Verbrauchsvermögen eine Förderung vornehmen.

 

Stiftung Haupstadtzoos

Deutsche Bank AG
IBAN: DE47 1007 0000 0055 4410 04; BIC: DEUTDEBBXXX

Betreff: Verbrauchsfähige Zustiftung